Trinkwasser in seiner reinen Form ist unser wertvollstes Gut, unterliegt höchsten Ansprüchen und erfordert daher auch höchste Aufmerksamkeit.
Die rechtlichen Grundlagen dafür bildet die Trinkwasserverordnung „DVGW“
Doch auch beim Prozesswasser ist eine Kontinuierliche Überprüfung des Wassers essentiell und die Einhaltung der hierfür geltenden „BImSchV“ oberste Pflicht.
Wir fühlen uns als Unternehmen folgenden elementaren Grundwerten verpflichtet:
Ehrlichkeit
Wir versprechen Ihnen nichts, was wir nicht auch halten können – selbst wenn sich das für uns zum Nachteil auswirken könnte. Das beinhaltet auch eine realistische Preisgestaltung und eine sinnvolle Erfassung und Veranschlagung unserer Arbeitszeiten. Wir wollen, dass sie mit unseren Angaben belastbare Kalkulationen aufstellen können.
Sorgfalt
Sorgfältiges Arbeiten ist das absolut oberste Gebot unserer Arbeit – gerade weil wir wissen, was für Sie auf dem Spiel steht, wenn sie uns Ihr Vertrauen schenken.
Transparenz
Keine versteckten Kosten, keine absurden Nachkalkulationen, kein Fachchinesisch. Wir wollen, dass zu jedem Zeitpunkt wissen, woran Sie bei uns sind.
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